Eingereicht bei der Handelskammer Amsterdam unter der Nummer 40531255
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
(Muster des Verbandes der Folienhersteller)
1) Anwendbarkeit.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Handelsverträge, bei denen wir als Verkäufer/Lieferant auftreten. Der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2) Definitionen.
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen von „Käufer“ die Rede ist, ist damit auch „Auftraggeber“ gemeint.
Soweit in diesen AGB von „schriftlich“ die Rede ist, ist hierunter auch eine per Telefax oder E-Mail übermittelte Mitteilung zu verstehen, auch wenn diese aufgrund der (automatischen) Übermittlungsart nicht unterschrieben ist.
3) Angebote, Vertragsabschluss, Lieferzeit und Lieferung auf Abruf.
Alle unsere Angebote und mündlichen Zusagen sind stets völlig unverbindlich. Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir den uns erteilten Auftrag schriftlich bestätigen oder mit der tatsächlichen Ausführung des uns erteilten Auftrags beginnen.
Die Lieferzeit beginnt, wenn und nachdem eine Bestellung von uns schriftlich angenommen wurde und alle für die Ausführung erforderlichen Angaben und Materialien vom Käufer bei uns eingegangen sind. Die jeweilige Lieferzeit wird von uns nach bestem Wissen angegeben, ist jedoch unverbindlich. Die Lieferzeit verlängert sich um die Dauer, in der wir aufgrund höherer Gewalt infolge außergewöhnlicher Umstände, auch wenn diese nach gewöhnlicher Auffassung zu unseren Lasten gehen, vorübergehend nicht zur Lieferung an der Lieferung herankommen, auch wenn diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Auftragserteilung vorhersehbar waren. Eine Überschreitung der Lieferfrist, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Käufer in keinem Fall zu einer Entschädigung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.
Ist bei Lieferung auf Abruf keine andere Frist vereinbart, beträgt die maximale Abruffrist drei Monate nach Anzeige der Lieferbereitschaft oder einen unter den gegebenen Umständen angemessenen Zeitraum. Bei Lieferung auf Abruf gilt die Lieferung zum vereinbarten Abrufzeitpunkt als vom Käufer vereinbart. Sollte die tatsächliche Lieferung zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt sein, fungieren wir ab diesem Zeitpunkt als Halter für den Käufer. In diesem Fall sind wir berechtigt, Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
4) Auflösung.
Wenn die Erfüllung eines von uns geschlossenen Vertrags aufgrund außergewöhnlicher Umstände im Sinne von Absatz 3 oben erschwert wird, sind wir berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, anstatt ihn zu erfüllen. Will ein Käufer Ansprüche aus unserer Pflichtverletzung geltend machen, muss er uns stets zunächst Gelegenheit geben, unser Rücktrittsrecht durch eingeschriebenen Brief auszuüben.
5) Zahlung.
Alle Zahlungen müssen ohne jeden Abzug, Rabatt oder Ausgleich in unserem Büro oder auf unser Bankkonto erfolgen. Zahlungen an einen Vertreter oder (andere) Mitarbeiter sind nur gültig, wenn eine von einem Geschäftsführer oder Bevollmächtigten unseres Unternehmens unterzeichnete Quittung ausgestellt wird. Wir sind berechtigt, auf unsere Rechnungen einen Kreditbeschränkungszuschlag von 2 % zu erheben.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei fristgerechter Zahlung kann der berechnete Kreditbeschränkungszuschlag vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, schuldet uns der Käufer Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder die in Art. 10 genannten Verzugszinsen. 6:119a des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn dieser höher ist.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Käufer verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung hin Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber zu leisten.
Sind wir aufgrund Zahlungsverzuges gezwungen, eine Forderung zur Einziehung an Dritte abzutreten, schuldet uns der Käufer sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, wobei die Kosten für außergerichtliche Einziehungsmaßnahmen – mit Ausnahme der mit der Vollstreckung eines vollstreckbaren Titels verbundenen Kosten, die nicht durch eine Rechtsverfolgungskostenregelung abgedeckt sind – auf 15 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch auf 100,00 Euro pauschaliert werden. Sämtliche Zahlungen durch oder im Namen des Käufers werden zunächst auf die fälligen Zinsen und Kosten und erst dann auf die Hauptsumme angerechnet.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist
Nach Ablauf der vereinbarten Frist sind wir berechtigt, alle laufenden Bestellungen bis zur Bezahlung innerhalb einer von uns gesetzten Frist auszusetzen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Nachfrist, sind wir berechtigt, alle laufenden Verträge zu kündigen, unbeschadet unserer Schadensersatzansprüche.
6) Eigentums- und Nutzungsvorbehalt.
Die von uns gelieferten Waren sowie die zuvor gelieferten Waren bleiben unser unveräußerliches Eigentum, bis der Käufer alle unsere Forderungen gegen ihn, einschließlich Zinsen und Kosten, einschließlich aller (Schadens-)Entschädigungen, die aufgrund der Nichterfüllung dieses Vertrags zu zahlen sind, vollständig an uns bezahlt hat. Der Käufer ist nicht berechtigt, die von uns gelieferten Waren in irgendeiner Weise zu veräußern, außer im Rahmen der normalen Ausübung seines Geschäfts oder Berufs.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die von uns gelieferte Ware in irgendeiner Weise zu belasten. Der Käufer räumt uns hiermit das Recht ein, zur Ausübung unserer Eigentumsrechte alle Orte zu betreten, an denen sich unsere Waren befinden.
Die für den Auftraggeber gefertigten Entwürfe, Matrizen, Klischees, Bildträger und Lithografien, Werkzeuge und dergleichen sowie die daran bestehenden Urheberrechte bleiben, sofern nichts anderes vereinbart ist, unser Eigentum und sind zu einer Übertragung nicht verpflichtet.
Die Verpackung unserer Produkte, die zur mehrmaligen Verwendung bestimmt ist, bleibt unser Eigentum. Der Kunde hält diese Verpackung für uns bereit und haftet für etwaige Beschädigungen oder Verluste derselben.
Eventuelle Reste (Abfälle, Abfall) der vom Käufer für die Produktion beigestellten Materialien oder Halbfabrikate gelten als vom Käufer als an uns übertragenes Eigentum.
7) Käufergarantie
Der Käufer garantiert uns, dass er zur Vervielfältigung und Nutzung aller von ihm oder in seinem Namen gelieferten Designs, Bilder und Texte berechtigt ist und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Marken- und/oder Urheberrechten frei, die ihnen hinsichtlich dieser Designs, Bilder und Texte zustehen.
8) Zurechenbarer Mangel.
Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber oder bei Konkurs, Zahlungseinstellung oder Liquidation seines Unternehmens sind wir ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder ihn nach unserer Wahl ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zu irgendwelchen Schäden verpflichtet zu sein und unbeschadet des Rechts des Käufers auf vollständige Entschädigung. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten.
9) Transport.
Die Kosten des Transports gehen zu Lasten des Käufers, sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ab dem Zeitpunkt, an dem die verkaufte Ware oder ein Teil davon zur Lieferung verladen wird, trägt der Käufer das Risiko für alle direkten oder indirekten Schäden, die an oder durch diese Ware dem Käufer oder Dritten entstehen können.
10) Preise.
Wir sind berechtigt, den bei Annahme der Bestellung vereinbarten Preis unter Berücksichtigung diesbezüglich bestehender gesetzlicher Bestimmungen zu erhöhen, wenn nach dem Datum des Vertragsabschlusses die Rohstoffe, Hilfsmittel, die Preise der von uns von Dritten bezogenen Komponenten, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Steuern, Zölle oder Gebühren, Transportkosten usw. steigen, auch wenn diese Erhöhungen auf Wechselkursänderungen zurückzuführen sind, sowie im Falle der Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender staatlicher Abgaben und Steuern.
11) Beanstandungen, Toleranzen, Haftungsbeschränkung.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Lieferung zu prüfen.
Reklamationen/Mängelrügen müssen uns zu ihrer Wirksamkeit innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben oder Fax mitgeteilt werden. Reklamationen/Ansprüche hinsichtlich Fehlmengen, Abweichungen von der angegebenen Spezifikation oder äußerlich erkennbarer Schäden müssen vom Käufer auf dem Kassenbon vermerkt werden, um gültig zu sein.
Wir sind bemüht, die Lieferung gemäß der vereinbarten Bestellung vorzunehmen. Abweichungen hinsichtlich vereinbarter Gewichte, Mengen, Maße, Farben, Aufdrucke und/oder sonstiger Ausführungsspezifikationen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der Lieferung, es sei denn, die Abweichung ist derart, dass sie nicht akzeptabel ist.
Abweichungen von der vereinbarten Dicke, Länge oder Breite der gelieferten Produkte sind auf Grundlage eines Durchschnittsmusters der gelieferten Produkte und nicht auf Grundlage einiger Ausnahmemuster zu beurteilen.
Die zulässige Abweichung vom vereinbarten Format (Länge und/oder Breite) beträgt bei Folienrollen und Folienbeuteln 5 %.
Die zulässige Abweichung von Einzelmessung zu
im Vergleich zur vereinbarten Dicke beträgt:
– Kunststofffolien bis einschließlich 20 mu: 20 %
– Kunststofffolie von 20 mu bis 50 mu: 15 %
– Kunststofffolien über 50 mu: 10 %
Eine Mehr- oder Minderlieferung gilt als den vereinbarten Mengen bzw. Stückzahlen entsprechend, wenn die Mengen- bzw. Stückzahlabweichungen nicht mehr betragen als:
– 30 % über oder unter der angegebenen Menge bei Bestellungen mit einem Nettogewicht bis 500 kg.
– 20 % Über- oder Unterschreitung der angegebenen Menge bei Bestellungen mit einem Nettogewicht von 500 bis 1000 kg.
– 10 % Über- oder Unterschreitung der angegebenen Menge bei Bestellungen mit einem Nettogewicht von 1000 bis 5000 kg.
– 5 % über oder unter der angegebenen Menge bei Bestellungen mit einem Nettogewicht über 5000 kg.
Beim Anbringen jeglicher Codes auf Verpackungen, einschließlich des EAN-Codes, übernehmen wir keine Haftung für deren Verwendbarkeit oder für die Folgen, die sich aus der Nichtlesbarkeit oder fehlerhaften Lesbarkeit eines solchen Codes durch geeignete Geräte ergeben.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Annahme der verkauften Ware zu verweigern oder sie zurückzusenden, es sei denn, wir hätten dem schriftlich zugestimmt. Ist der Käufer der Ansicht, dass die von uns gelieferte Ware nicht mit der von uns verkauften übereinstimmt, hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und uns Gelegenheit zu geben, die gelieferte Ware zu prüfen. Bearbeitete Artikel gelten als genehmigt. In allen Fällen unfreier Lieferung ist der Käufer berechtigt, die Ware vor der Verladung auf seine Kosten zu prüfen, sofern er uns rechtzeitig von der beabsichtigten Prüfung in Kenntnis setzt.
Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung der Zahlung des von ihm geschuldeten Betrages. Bei berechtigter Beanstandung leisten wir nach unserer Wahl entweder eine angemessene Entschädigung bis maximal zum Rechnungswert der gelieferten Ware, auf die sich die Beanstandung bezieht, oder leisten kostenlosen Ersatz für die gelieferte Ware gegen Gegenleistung für die ursprünglich gelieferte Ware. Zu weiteren Schadensersatzleistungen oder zum Ersatz mittelbarer Schäden sind wir nicht verpflichtet.
Jede Teillieferung gilt als gesonderte Lieferung und ist vom Käufer zu bezahlen.
Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, haften wir nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Käufer und/oder seinen Kunden durch die Nichterfüllung unserer Verpflichtungen entstehen, es sei denn, dass diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen.
12) Streitigkeiten.
Alle Vereinbarungen unterliegen dem niederländischen Recht. Soweit von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln abgewichen werden kann, ist für alle zwischen uns und dem Käufer entstehenden Streitigkeiten das zuständige Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig, es sei denn, wir ziehen es vor, die Streitigkeit dem gesetzlich zuständigen Gericht vorzulegen.
13) Allgemeine Bestimmungen.
Diese Geschäftsbedingungen hindern uns nicht daran, unsere gesetzlichen Rechte auszuüben.